Dryhire Shop
Hier können Sie eine Auswahl unseres Portfolios zur Miete anfragen. Sollten Sie eine größere Veranstaltung planen, so kontaktieren Sie uns gerne um ein individuelles Angebot zu erhalten.
Mikrofonbundle
3x Mikrofone auf Stativ
3x SM 58 oder baugleich
3x Mikrofonstativ
Preis:
25,00 €
AGB
Alle Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Frühere Allgemeine Geschäftsbedingungen treten hiermit außer Kraft.
1 Allgemeines
1.1 Vertragspartner
Vermieter und Dienstleister ist Patrick Hablizel (Hablizel Veranstaltungstechnik), Mahdachstraße 7,
72770 Reutlingen, nachfolgend Vermieter genannt.
Kunde / Mieter, nachfolgend Kunde genannt.
1.2 Technische Betreuung
Eine technische Betreuung ist sofern angeboten, kostenpflichtig zubuchbar.
Im Falle einer technischen Betreuung findet die Anlieferung, Abholung und Übergabe gemäß 2.3
Anlieferung und Abholung der Mietsache, sowie die Rückgabe gemäß 2.6 Rückgabe statt. Eine
verspätete Rückgabe nach 2.7 Verspätete Rückgabe ist bei gebuchter technischer Betreuung jederzeit ausgeschlossen.
1.3 Preise
Alle Mietpreise gelten für je 24h. Je weitere angebrochene 24h werden nach Übergabe der Mietsache
gemäß 2.5 Mietzeiten größer 24h verrechnet.
1.4 Vorkasse
Bei Neukunden behalten wir uns vor, Zahlung via Vorkasse zu verlangen.
1.5 Vertragsabschluss
Nicht unterzeichnete Angebote sind unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn das Angebot vom Kunden schriftlich beauftragt wird und eine
Auftragsbestätigung erfolgt ist. Eine etwaige, im Angebot ausgewiesene Vorauszahlung (siehe 1.4
Vorkasse) oder Anzahlung (siehe 1.7 Zahlungsbedingungen) ist innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Der
Erhalt der Zahlung wird nach Zahlungseingang bestätigt.
1.6 Zahlungsarten
Rechnungen können über Barzahlung oder Banküberweisung beglichen werden.
1.7 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind spätestens 7 Tage nach Erhalt zu bezahlen.
Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist ab einem Auftragswert von €800,- eine Anzahlung von 50%
des Auftragswerts zu verrichten.
1.8 Ausfall durch Absage des Kunden
Sollte die Veranstaltung ausfallen oder abgesagt werden, so ist dies schriftlich anzuzeigen. Abhängig
von der Zeitdifferenz der Veranstaltung zum Zeitpunkt der Mitteilung des Ausfalls/ der Absage, gelten
als Stornierungskosten folgende Prozentsätze auf Basis des Auftragswerts:
Zeitdifferenz Tage I Prozentsatz
>= 29 I 0 %
22..28 I 25 %
15..21 I 50 %
8..14 I 75 %
0..7 I 100 %
D.h. erfolgt die Absage früher als 29 Tage, so ist die Stornierung kostenlos. Andernfalls berechnet sich die Stornierung gemäß obiger Tabelle.
2 Vermietung
2.1 Allgemeines
Der Vermieter verpflichtet sich die dem Kunden angebotene Ware entgeltlich zur Nutzung zu
überlassen. Der Kunde muss sich bei Überlassung der Mietsache durch einen gültigen Personalausweis ausweisen.
Es ist eine Kaution vom Kunden zu stellen, wenn der Vermieter dies zur Sicherung seiner Ansprüche
verlangt. Die Höhe der Kaution bestimmt der Vermieter. Die Kaution ist bei Rückgabe der
einwandfreien Mietsache wieder vom Vermieter zu entrichten.
2.2 Mietzeit
Die Mietzeit ist durch das Angebot definiert. Eine nachträgliche Anpassung der Mietzeit ist zwischen
Kunden und Vermieter einvernehmlich abzustimmen. Eine Veränderung der Mietzeit hat schriftlich zu
erfolgen. Dem Kunden obliegt es, die Mietsache ab Beginn der Miete beim Vermieter in Empfang zu
nehmen. Wenn angeboten und bestellt, erfolgt eine kostenpflichtige Anlieferung und Abholung
gemäß 2.3 Anlieferung und Abholung der Mietsache.
Verzögert sich die Rückgabe der Mietsache durch den Kunden, so hat dieser den nach 2.5 Mietzeiten
größer 24h vereinbarten Mietzins auch über die Mietzeit hinaus zu tragen. Hiervon unberührt bleibt
die Haftung des Kunden für mögliche Verzugsschäden gemäß 2.7 Verspätete Rückgabe, sowie Schäden die dem Vermieter etwa wegen geplanter Weitervermietung an andere Kunden entstehen.
Der Vermieter hat das Recht nach Ablauf der im Auftrag festgelegten Mietzeit, die Mietsache jederzeit
zurückzufordern. Die entstandenen Mehrkosten für die Verzögerung sind hiervon unberührt.
2.3 Anlieferung und Abholung der Mietsache
Eine Anlieferung und Abholung der Mietsache ist kostenpflichtig. Bei der Anlieferung der Mietsache
beginnt die Mietdauer ab dem Moment der Übergabe an den Kunden. Die Abholung erfolgt, wenn
nicht anders vereinbart, nach Ablauf der Mietdauer. Wird die Abholung mündlich, telefonisch oder
schriftlich angefordert, so endet die Mietdauer ab dem Moment der Rückgabe.
Ein Rücktritt von einer zuvor abgesprochenen Abholung ist möglich, jedoch werden sofern
entstanden, weitere Anfahrtskosten berechnet.
2.4 Übergabe der Mietsache
Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift unter den Vertrag, dass ihm die Mietsache gemäß 2.2
Mietzeit übergeben worden ist. Während der Mietzeit auftretende Mängel der Mietsache dürfen nur
durch den Vermieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person behoben werden. Auftretende
Mängel sind dem Vermieter sofort anzuzeigen.
2.5 Mietzeiten größer 24h
Nachfolgende Faktoren beziehen sich auf den regulären Mietpreis für 24h.
Für Mietzeiten >24h gilt:
Tag I Faktor
1 I1,0
2 I 1,70
3 I 2,20
4 I 2,70
Längere Mietzeiten sind nach Absprache möglich
2.6 Rückgabe der Mietsache
Nach dem Ende der Mietdauer hat der Kunde die Mietsache am Ort der ursprünglichen
Entgegennahme dem Vermieter zurückzugeben.
2.7 Verspätete Rückgabe der Mietsache
Für verspätet zurückgegebene Mietsache wird eine Entschädigung in 1,5-facher Höhe des Mietpreisespro verspäteten Tag erhoben. Die Entschädigung wird nicht mit den in 2.5 Mietzeiten größer 24h genannten Sätzen, verrechnet.
Eine verspätete Rückgabe ist ausgeschlossen, wenn eine Abholung nach 2.3 Anlieferung und Abholungder Mietsache in Anspruch genommen wird.
2.8 Zweck der Miete
Der Kunde benutzt die Mietsache zur Durchführung einer Veranstaltung. Die Mietsache darf, soweit
nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, vom Kunden ausschließlich für diesen Verwendungszweck genutzt werden.
2.9 Untervermietung
Eine Untervermietung der Mietsache ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters zulässig.
3 Haftung
Der Kunde hat mit der Mietsache sorgsam. Der Kunde haftet ab Gebrauchsüberlassung für jegliche
Schäden / Verluste im vollen Umfang, sofern keine technische Betreuung gemäß 1.2 Technische
Betreuung vorliegt.
Bei Verlust oder bei nicht zurückgegebenen Teilen der Mietsache wird Ersatz zum tagesaktuellen
Neupreis berechnet. Schäden sind dem Vermieter sofort anzuzeigen. Der Kunde hat sich bei Übergabe der Mietsache von der vollen Funktion der Mietsache zu überzeugen. Geräteschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Transport auftreten, trägt der Kunde.
4 Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages
im Übrigen davon unberührt.
Reutlingen, den 13.02.2023
Frühere Allgemeine Geschäftsbedingungen treten hiermit außer Kraft.
1 Allgemeines
1.1 Vertragspartner
Vermieter und Dienstleister ist Patrick Hablizel (Hablizel Veranstaltungstechnik), Mahdachstraße 7,
72770 Reutlingen, nachfolgend Vermieter genannt.
Kunde / Mieter, nachfolgend Kunde genannt.
1.2 Technische Betreuung
Eine technische Betreuung ist sofern angeboten, kostenpflichtig zubuchbar.
Im Falle einer technischen Betreuung findet die Anlieferung, Abholung und Übergabe gemäß 2.3
Anlieferung und Abholung der Mietsache, sowie die Rückgabe gemäß 2.6 Rückgabe statt. Eine
verspätete Rückgabe nach 2.7 Verspätete Rückgabe ist bei gebuchter technischer Betreuung jederzeit ausgeschlossen.
1.3 Preise
Alle Mietpreise gelten für je 24h. Je weitere angebrochene 24h werden nach Übergabe der Mietsache
gemäß 2.5 Mietzeiten größer 24h verrechnet.
1.4 Vorkasse
Bei Neukunden behalten wir uns vor, Zahlung via Vorkasse zu verlangen.
1.5 Vertragsabschluss
Nicht unterzeichnete Angebote sind unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn das Angebot vom Kunden schriftlich beauftragt wird und eine
Auftragsbestätigung erfolgt ist. Eine etwaige, im Angebot ausgewiesene Vorauszahlung (siehe 1.4
Vorkasse) oder Anzahlung (siehe 1.7 Zahlungsbedingungen) ist innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Der
Erhalt der Zahlung wird nach Zahlungseingang bestätigt.
1.6 Zahlungsarten
Rechnungen können über Barzahlung oder Banküberweisung beglichen werden.
1.7 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind spätestens 7 Tage nach Erhalt zu bezahlen.
Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist ab einem Auftragswert von €800,- eine Anzahlung von 50%
des Auftragswerts zu verrichten.
1.8 Ausfall durch Absage des Kunden
Sollte die Veranstaltung ausfallen oder abgesagt werden, so ist dies schriftlich anzuzeigen. Abhängig
von der Zeitdifferenz der Veranstaltung zum Zeitpunkt der Mitteilung des Ausfalls/ der Absage, gelten
als Stornierungskosten folgende Prozentsätze auf Basis des Auftragswerts:
Zeitdifferenz Tage I Prozentsatz
>= 29 I 0 %
22..28 I 25 %
15..21 I 50 %
8..14 I 75 %
0..7 I 100 %
D.h. erfolgt die Absage früher als 29 Tage, so ist die Stornierung kostenlos. Andernfalls berechnet sich die Stornierung gemäß obiger Tabelle.
2 Vermietung
2.1 Allgemeines
Der Vermieter verpflichtet sich die dem Kunden angebotene Ware entgeltlich zur Nutzung zu
überlassen. Der Kunde muss sich bei Überlassung der Mietsache durch einen gültigen Personalausweis ausweisen.
Es ist eine Kaution vom Kunden zu stellen, wenn der Vermieter dies zur Sicherung seiner Ansprüche
verlangt. Die Höhe der Kaution bestimmt der Vermieter. Die Kaution ist bei Rückgabe der
einwandfreien Mietsache wieder vom Vermieter zu entrichten.
2.2 Mietzeit
Die Mietzeit ist durch das Angebot definiert. Eine nachträgliche Anpassung der Mietzeit ist zwischen
Kunden und Vermieter einvernehmlich abzustimmen. Eine Veränderung der Mietzeit hat schriftlich zu
erfolgen. Dem Kunden obliegt es, die Mietsache ab Beginn der Miete beim Vermieter in Empfang zu
nehmen. Wenn angeboten und bestellt, erfolgt eine kostenpflichtige Anlieferung und Abholung
gemäß 2.3 Anlieferung und Abholung der Mietsache.
Verzögert sich die Rückgabe der Mietsache durch den Kunden, so hat dieser den nach 2.5 Mietzeiten
größer 24h vereinbarten Mietzins auch über die Mietzeit hinaus zu tragen. Hiervon unberührt bleibt
die Haftung des Kunden für mögliche Verzugsschäden gemäß 2.7 Verspätete Rückgabe, sowie Schäden die dem Vermieter etwa wegen geplanter Weitervermietung an andere Kunden entstehen.
Der Vermieter hat das Recht nach Ablauf der im Auftrag festgelegten Mietzeit, die Mietsache jederzeit
zurückzufordern. Die entstandenen Mehrkosten für die Verzögerung sind hiervon unberührt.
2.3 Anlieferung und Abholung der Mietsache
Eine Anlieferung und Abholung der Mietsache ist kostenpflichtig. Bei der Anlieferung der Mietsache
beginnt die Mietdauer ab dem Moment der Übergabe an den Kunden. Die Abholung erfolgt, wenn
nicht anders vereinbart, nach Ablauf der Mietdauer. Wird die Abholung mündlich, telefonisch oder
schriftlich angefordert, so endet die Mietdauer ab dem Moment der Rückgabe.
Ein Rücktritt von einer zuvor abgesprochenen Abholung ist möglich, jedoch werden sofern
entstanden, weitere Anfahrtskosten berechnet.
2.4 Übergabe der Mietsache
Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift unter den Vertrag, dass ihm die Mietsache gemäß 2.2
Mietzeit übergeben worden ist. Während der Mietzeit auftretende Mängel der Mietsache dürfen nur
durch den Vermieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person behoben werden. Auftretende
Mängel sind dem Vermieter sofort anzuzeigen.
2.5 Mietzeiten größer 24h
Nachfolgende Faktoren beziehen sich auf den regulären Mietpreis für 24h.
Für Mietzeiten >24h gilt:
Tag I Faktor
1 I1,0
2 I 1,70
3 I 2,20
4 I 2,70
Längere Mietzeiten sind nach Absprache möglich
2.6 Rückgabe der Mietsache
Nach dem Ende der Mietdauer hat der Kunde die Mietsache am Ort der ursprünglichen
Entgegennahme dem Vermieter zurückzugeben.
2.7 Verspätete Rückgabe der Mietsache
Für verspätet zurückgegebene Mietsache wird eine Entschädigung in 1,5-facher Höhe des Mietpreisespro verspäteten Tag erhoben. Die Entschädigung wird nicht mit den in 2.5 Mietzeiten größer 24h genannten Sätzen, verrechnet.
Eine verspätete Rückgabe ist ausgeschlossen, wenn eine Abholung nach 2.3 Anlieferung und Abholungder Mietsache in Anspruch genommen wird.
2.8 Zweck der Miete
Der Kunde benutzt die Mietsache zur Durchführung einer Veranstaltung. Die Mietsache darf, soweit
nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, vom Kunden ausschließlich für diesen Verwendungszweck genutzt werden.
2.9 Untervermietung
Eine Untervermietung der Mietsache ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters zulässig.
3 Haftung
Der Kunde hat mit der Mietsache sorgsam. Der Kunde haftet ab Gebrauchsüberlassung für jegliche
Schäden / Verluste im vollen Umfang, sofern keine technische Betreuung gemäß 1.2 Technische
Betreuung vorliegt.
Bei Verlust oder bei nicht zurückgegebenen Teilen der Mietsache wird Ersatz zum tagesaktuellen
Neupreis berechnet. Schäden sind dem Vermieter sofort anzuzeigen. Der Kunde hat sich bei Übergabe der Mietsache von der vollen Funktion der Mietsache zu überzeugen. Geräteschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Transport auftreten, trägt der Kunde.
4 Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages
im Übrigen davon unberührt.
Reutlingen, den 13.02.2023
Lieferbedingungen
Wir prüfen Ihre Anfrage & erstellen daraufhin ein passendes Angebot.
Gebens Sie hierzu unter "Zusätzliche Informationen" Ihren Mietzeitraum an
Bitte haben Sie verständnis das dies bis zu 24h in Anspruch nehmen kann
Gebens Sie hierzu unter "Zusätzliche Informationen" Ihren Mietzeitraum an
Bitte haben Sie verständnis das dies bis zu 24h in Anspruch nehmen kann
Nicht das Richtige dabei?
Kontaktieren Sie uns gerne, wir erstellen Ihnen gerne ein für Sie individell angepasstes Angebot.