Alle Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Frühere Allgemeine Geschäftsbedingungen treten hiermit außer Kraft.

1 Allgemeines


1.1 Vertragspartner


Vermieter und Dienstleister ist Patrick Hablizel (Hablizel Veranstaltungstechnik), Mahdachstraße 7,
72770 Reutlingen, nachfolgend Vermieter genannt.
Kunde / Mieter, nachfolgend Kunde genannt.


1.2 Technische Betreuung

Eine technische Betreuung ist sofern angeboten, kostenpflichtig zubuchbar.
Im Falle einer technischen Betreuung findet die Anlieferung, Abholung und Übergabe gemäß 2.3
Anlieferung und Abholung der Mietsache
, sowie die Rückgabe gemäß 2.6 Rückgabe statt. Eine
verspätete Rückgabe nach 2.7 Verspätete Rückgabe ist bei gebuchter technischer Betreuung jederzeit
ausgeschlossen.

1.3 Preise

Alle Mietpreise gelten für je 24h. Je weitere angebrochene 24h werden nach Übergabe der Mietsache
gemäß 2.5 Mietzeiten größer 24h verrechnet.

1.4 Vorkasse

Bei Neukunden behalten wir uns vor, Zahlung via Vorkasse zu verlangen.

1.5 Vertragsabschluss

Nicht unterzeichnete Angebote sind unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn das Angebot vom Kunden schriftlich beauftragt wird und eine
Auftragsbestätigung erfolgt ist. Eine etwaige, im Angebot ausgewiesene Vorauszahlung (siehe 1.4
Vorkasse
) oder Anzahlung (siehe 1.7 Zahlungsbedingungen) ist innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Der
Erhalt der Zahlung wird nach Zahlungseingang bestätigt.

1.6 Zahlungsarten

Rechnungen können über Barzahlung oder Banküberweisung beglichen werden.

1.7 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind spätestens 7 Tage nach Erhalt zu bezahlen.
Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist ab einem Auftragswert von €800,- eine Anzahlung von 50%
des Auftragswerts zu verrichten.

1.8 Ausfall durch Absage des Kunden

Sollte die Veranstaltung ausfallen oder abgesagt werden, so ist dies schriftlich anzuzeigen. Abhängig
von der Zeitdifferenz der Veranstaltung zum Zeitpunkt der Mitteilung des Ausfalls/ der Absage, gelten
als Stornierungskosten folgende Prozentsätze auf Basis des Auftragswerts:

Zeitdifferenz/TageProzentsatz
>=290 %
22..2825 %
15..2150 %
8..1475 %
0..7100 %

D.h. erfolgt die Absage früher als 29 Tage, so ist die Stornierung kostenlos. Andernfalls berechnet sich
die Stornierung gemäß obiger Tabelle.

2 Vermietung

2.1 Allgemeines

Der Vermieter verpflichtet sich die dem Kunden angebotene Ware entgeltlich zur Nutzung zu
überlassen.
Der Kunde muss sich bei Überlassung der Mietsache durch einen gültigen Personalausweis ausweisen.
Es ist eine Kaution vom Kunden zu stellen, wenn der Vermieter dies zur Sicherung seiner Ansprüche
verlangt. Die Höhe der Kaution bestimmt der Vermieter. Die Kaution ist bei Rückgabe der
einwandfreien Mietsache wieder vom Vermieter zu entrichten.

2.2 Mietzeit

Die Mietzeit ist durch das Angebot definiert. Eine nachträgliche Anpassung der Mietzeit ist zwischen
Kunden und Vermieter einvernehmlich abzustimmen. Eine Veränderung der Mietzeit hat schriftlich zu
erfolgen. Dem Kunden obliegt es, die Mietsache ab Beginn der Miete beim Vermieter in Empfang zu
nehmen. Wenn angeboten und bestellt, erfolgt eine kostenpflichtige Anlieferung und Abholung
gemäß 2.3 Anlieferung und Abholung der Mietsache.
Verzögert sich die Rückgabe der Mietsache durch den Kunden, so hat dieser den nach 2.5 Mietzeiten
größer 24h
vereinbarten Mietzins auch über die Mietzeit hinaus zu tragen. Hiervon unberührt bleibt
die Haftung des Kunden für mögliche Verzugsschäden gemäß 2.7 Verspätete Rückgabe, sowie Schäden
die dem Vermieter etwa wegen geplanter Weitervermietung an andere Kunden entstehen.
Der Vermieter hat das Recht nach Ablauf der im Auftrag festgelegten Mietzeit, die Mietsache jederzeit
zurückzufordern. Die entstandenen Mehrkosten für die Verzögerung sind hiervon unberührt.

2.3 Anlieferung und Abholung der Mietsache

Eine Anlieferung und Abholung der Mietsache ist kostenpflichtig. Bei der Anlieferung der Mietsache
beginnt die Mietdauer ab dem Moment der Übergabe an den Kunden. Die Abholung erfolgt, wenn
nicht anders vereinbart, nach Ablauf der Mietdauer. Wird die Abholung mündlich, telefonisch oder
schriftlich angefordert, so endet die Mietdauer ab dem Moment der Rückgabe.
Ein Rücktritt von einer zuvor abgesprochenen Abholung ist möglich, jedoch werden sofern
entstanden, weitere Anfahrtskosten berechnet.

2.4 Übergabe der Mietsache

Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift unter den Vertrag, dass ihm die Mietsache gemäß 2.2
Mietzeit
übergeben worden ist. Während der Mietzeit auftretende Mängel der Mietsache dürfen nur
durch den Vermieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person behoben werden. Auftretende
Mängel sind dem Vermieter sofort anzuzeigen.

2.5 Mietzeiten größer 24h

Nachfolgende Faktoren beziehen sich auf den regulären Mietpreis für 24h.
Für Mietzeiten >24h gilt:

TagFaktor
11,0
21,70
32,20
42,70

Längere Mietzeiten sind nach Absprache möglich

2.6 Rückgabe der Mietsache

Nach dem Ende der Mietdauer hat der Kunde die Mietsache am Ort der ursprünglichen
Entgegennahme dem Vermieter zurückzugeben.

2.7 Verspätete Rückgabe der Mietsache

Für verspätet zurückgegebene Mietsache wird eine Entschädigung in 1,5-facher Höhe des Mietpreises
pro verspäteten Tag erhoben. Die Entschädigung wird nicht mit den in 2.5 Mietzeiten größer 24h
genannten Sätzen, verrechnet.
Eine verspätete Rückgabe ist ausgeschlossen, wenn eine Abholung nach 2.3 Anlieferung und Abholung
der Mietsache
in Anspruch genommen wird.

2.8 Zweck der Miete

Der Kunde benutzt die Mietsache zur Durchführung einer Veranstaltung. Die Mietsache darf, soweit
nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, vom Kunden ausschließlich für diesen
Verwendungszweck genutzt werden.

2.9 Untervermietung

Eine Untervermietung der Mietsache ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters zulässig.

3 Haftung

Der Kunde hat mit der Mietsache sorgsam. Der Kunde haftet ab Gebrauchsüberlassung für jegliche
Schäden / Verluste im vollen Umfang, sofern keine technische Betreuung gemäß 1.2 Technische
Betreuung
vorliegt.
Bei Verlust oder bei nicht zurückgegebenen Teilen der Mietsache wird Ersatz zum tagesaktuellen
Neupreis berechnet.
Schäden sind dem Vermieter sofort anzuzeigen. Der Kunde hat sich bei Übergabe der Mietsache von
der vollen Funktion der Mietsache zu überzeugen. Geräteschäden, die durch unsachgemäßen
Gebrauch oder Transport auftreten, trägt der Kunde.

4 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages
im Übrigen davon unberührt.

Reutlingen, den 13.02.2023